Wachstum

Die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und die Einordnung Tangstedts als „Achsenzwischenraum“

Der Landesentwicklungsplan ordnet Tangstedt als Achsenzwischenraum mit überwiegender Naherholungsfunktion ein. Damit ist das Einwohner-Wachstum der Gemeinde begrenzt, während die Kommunen im Umfeld von Tangstedt (insbesondere Hamburg, Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kayhude, Nahe) erheblich wachsen und auch wachsen sollen. Dieses Wachstum um Tangstedt herum führt zu immer mehr Verkehr durch Tangstedt sowie zu mehr Erholungssuchenden z.B. im Tangstedter Forst oder an der „Costa Kiesa“, was wiederum die Ausgaben der Gemeinde erhöht (z.B. Sanierungsbedarf der Gemeindestraßen, Wachdienst „Costa Kiesa“, Abfallentsorgung).

Das unterproportionale Wachstum der Gemeinde führt außerdem zu sinkenden Mittelzuweisungen aus Landes- und Kreistöpfen.
Gleichwohl hat die Gemeinde ihr vom Landesentwicklungsplan zugestandenes Entwicklungspotenzial aktuell nicht ausgeschöpft.

Für eine Einnahmen-Erhöhung ist Ansiedlung von Gewerbe und Einwohner-Wachstum notwendig

Im Bereich Gewerbe stellt sich die Situation so dar, dass derzeit nicht mal die Flächennachfrage von ortsansässigen Betrieben (z. B. Handwerksbetriebe, Handel) befriedigt werden kann. Die Gemeinde Tangstedt läuft damit Gefahr Gewerbebetriebe (und damit die Gewerbesteuereinnahmen) an Nachbargemeinden zu verlieren. Gleichzeitig sind die Folgekosten von Gewerbeansiedlungen weit geringer als beim Wachstum der Einwohnerzahlen. Daher ist vorrangig Gewerbefläche auszuweisen, um die Gewerbesteuereinnahmen zu steigern. Das Gegenargument Verkehr gilt nur sehr bedingt, da die Gewerbeansiedlungen in den Nachbargemeinden ebenfalls zu mehr Verkehr in und durch Tangstedt führen, allerdings ohne dass Tangstedt auf der Einnahmenseite davon profitiert. 

Unsere Gemeinde darf im Rahmen des Landesentwicklungsplanes bis 2030 um 15 %, also um ca. 1000 Einwohner wachsen. Dieses Potential sollte genutzt werden. Allerdings ist zu bedenken, dass neue Einwohner auch Kostensteigerungen z.B. bei Kitas, Grundschule, NBGS, Straßen- und Grünflächenpflege, Verwaltung nach sich ziehen.

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